Duldung & Grenzübertrittsbescheinigung

Duldung & Grenzübertrittsbescheinigung

Der Begriff Duldung meint, dass abgelehnte Asylbewerber vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland bleiben dürfen. Hintergrund ist oftmals, dass die Betroffenen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Deshalb spricht man auch von einer Aussetzung der Abschiebung. In Betracht als Gründe kommen etwa fehlende Ausweispapiere oder eine Krankheit, die im Herkunftslandnicht behandelt werden kann.

Betroffene einer Duldung befinden sich in einem besonders unangenehmen Schwebezustand. Denn die Duldung begründet keinen gesicherten Aufenthalt. Aus rein rechtlicher Sicht kann eine Abschiebung jederzeit erfolgen. So wird der Aufenthalt eines Ausländers mit der Duldung auch nicht rechtmäßig, es entfällt lediglich die Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts. Die Duldung wird befristet erteilt und ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Nach Ablauf der jeweiligen
Frist kann erneut eine Duldung erteilt werden.

Derzeit leben in Deutschland über 150.000 Geduldete. Nur die wenigsten wissen von ihren rechtlichen Möglichkeiten. Zentrale Fragen im Hinblick auf eine mögliche Erwerbstätigkeit, Sozialleistungen und Bildung bleiben so in der Regel unbeantwortet. Auch die Möglichkeit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Langzeit-Geduldete ist vielen unbekannt. So haben bisher weniger als 6.000 Menschen von dieser Regelung gebraucht. Die Kanzlei Piper & Partner Rechtsanwälte stellt sich Ihren Fragen und vertritt Sie gerne.

Unsicherheit besteht zudem häufig bei sogenannten Grenzübertrittsbescheinigungen. Das ist ein von der Ausländerbehörde an einen ausreisepflichtigen Ausländer ausgestelltes Schriftstück, auf dem einerseits dessen Ausreisefrist festgehalten ist und das andererseits einen Formularabschnitt enthält, mit dem der Nachweis der Ausreise aus dem Bundesgebiet geführt werden soll. Auch hier können unsere Spezialisten Ihnen weiterhelfen.