Einbürgerung

Wir helfen Ihnen im Einbürgerungsverfahren

Sie haben ein rechtliches Problem oder Fragen zum Einbürgerungsverfahren?  Als spezialisierte Rechtsanwälte im Ausländerrecht helfen wir Ihnen schnell und kompetent.

  • Wollen Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
  • Wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Einbürgerung keine Aussicht auf Erfolg hat?
  • Haben Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten?

Wichtig ist, dass Sie sich schnell informieren um mögliche Fristen einzuhalten. Die Ersteinschätzung per E-Mail ist bei uns kostenlos.

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Das geschieht allerdings nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Lebensjahr kann dieser Antrag selbst gestellt werden, für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Die Einbürgerung ist grundsätzlich mit Kosten beziehungsweise Gebühren verbunden, diese können bei einkommensschwachen Antragstellern jedoch reduziert oder in Raten gezahlt werden.

Der Anspruch auf Einbürgerung ist von zahlreichen Voraussetzungen abhängig. Dazu zählen unter anderem ein bestandener Einbürgerungstest, grundsätzlich ein achtjähriger gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (Frist kann verkürzt werden), eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sowie in der Regel die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (nicht zwingend). Zusätzlich darf keine Verurteilung wegen einer Straftat erfolgt sein. Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Einbürgerung zu haben. Ist dies nicht der Fall, ist dennoch die sogenannte Ermessenseinbürgerung möglich.

Damit Sie alle Hürden auf dem Weg zu einer erfolgreichen Einbürgerung überspringen, begleitet Sie die Kanzlei Piper & Partner Rechtsanwälte kompetent durch das gesamte Verfahren. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.