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Sozialrecht Berlin: Rechtsanwalt Jan Bergmann zum Thema: Muss das Jobcenter Renovierungskosten übernehmen?

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Schönheitsreparaturen vom Hartz-IV Empfänger selber vorzunehmen sind. Er muss Freunde, Verwandte und Nachbarn um Hilfe bitten. Eine Kostenübernahme käme deshalb nicht in Betracht (Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 11.02.2016 - S 20 AS 4798/14).

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